Attac-Beirat für EU-Debatte

Kritik an intransparenten Verhandlungen über Lissabon Begleitgesetz

Attac nahestehende Wissenschaftler haben das Schnellverfahren zur Verabschiedung des EU-Begleitgesetzes kritisiert. Wie zur Bestätigung sprachen Meldungen am Montag von einer »weitgehende Einigung«. Worin diese genau besteht, ist unbekannt. Die Öffentlichkeit kann sich in der Deutung einzelner Statements üben.
Der Wissenschaftliche Beirat von Attac hat die Beratungen des EU-Begleitgesetzes als »undemokratisch und intransparent« kritisiert. Statt eine breite, öffentliche Debatte über dessen Inhalte einzuleiten, »laufen die Verhandlungen derzeit hinter verschlossenen Türen«, bemängelte der Kreis, dem 117 Professoren und Wissenschaftler angehören, gestern in einer Stellungnahme. Die Neufassung ist nötig, weil das Bundesverfassungsgericht im Juni stärkere Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat in der EU-Politik eingefordert hat.

Am Montag verhandelten die Bundestagsfraktionen sowie Bund und Länder zum dritten Mal informell über die Umsetzung des Gerichtsurteils. CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla ging von einem »insgesamt positiven Abschluss« aus. Der Gesetzentwurf soll nach den Worten des parlamentarischen Geschäftsführers der Unionsfraktion, Norbert Röttgen, von den Regierungsfraktionen sowie von Grünen und FDP zusammen eingebracht werden.

Zentrale Forderungen der CSU sind offenbar mittlerweile vom Tisch. So ist laut Röttgen die Forderung, den Lissabon-Vertrag nur unter Vorbehalt zu ratifizieren, »nicht Stand der Konsensbildung«. Und das zweite wichtige CSU-Anliegen, die Regierung durch ein Parlamentsvotum rechtlich zu binden, sei »nicht mehr vertreten worden«.

Aus all dem ergibt sich für Kritiker wie Attac, dass die Mehrheit der Fraktionen nicht gewillt ist, die Mitspracherechte des Parlaments ernsthaft zu stärken. Für ein künftiges Europagesetz fordert der wissenschaftliche Attac-Beirat neben Volksabstimmungen auch verbindliche Verhandlungsmandate für die Bundesregierung sowie umfassende Informationsrechte des Bundestags, insbesondere über die Diskussionen in den Rats arbeitsgruppen sowie im Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee. Darüber hinaus sollte die Bundesregierung zwei völkerrechtliche Einschränkungen zum Lissabon-Vertrag geltend machen: Auslandseinsätze der Bundeswehr bleiben Angelegenheit des deutschen Parlments und soziale Grundrechte haben Vorrang vor wirtschaftlichen Freiheiten.

Wer mit dem Begleitgesetz nicht einverstanden ist, hat angesichts des Zeitplans jedoch schlechte Karten. Am 26. August soll das vorab ausgehandelte Gesetz in den Bundestag eingebracht werden. Dann bleiben noch zwei Wochen bis zur planmäßigen Beschlussfassung.
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