Hetzplakate sollen verschwinden
Gericht verbietet polenfeindliche Parolen der NPD im Osten Mecklenburg-Vorpommerns
Peter Marx hatte schon triumphiert: »Die (...) Behauptung, wonach die NPD-Plakate Straftatbestände erfüllen würden, ist nun als offenkundige Lüge entlarvt«, verkündete der Pressesprecher der Schweriner NPD-Fraktion noch vor einer Woche, nachdem das Verwaltungsgericht Greifswald entschieden hatte, in Grenznähe aufgehängte Plakate mit dem Text »Polen-Invasion stoppen« erfüllten nicht den Tatbestand der Volksverhetzung. Die Richter hatten zwar eine »Abwertung« erkennen wollen, aber keine gefährliche Stimmungsmache.
Nun hat sich der juristische Wind allerdings gedreht: Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat den Entscheid der Erstinstanz korrigiert: Die textlichen und bildhaften Elemente der Plakate sowie deren Gestaltung seien ein Angriff auf die Menschenwürde anderer, begründete eine Gerichtssprecherin nach der Entscheidung am Samstag. Damit stelle das Wahlplakat eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Die NPD kann nun noch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. In Schwerin wird die Gerichtsentscheidung von den demokratischen Parteien einhellig begrüßt.
In Mecklenburg-Vorpommern konzentrierten sich die antipolnischen Plakate auf die Gegend um Löcknitz im Uecker-Randow-Kreis. Dort sind etwa 1000 Bürger aus der nahen Großstadt Szczecin zugezogen. Aber auch im ostsächsischen Görlitz klebt die rechtsradikale Partei die umstrittenen Plakate. In Sachsen gab es bisher zwar zivile Aktionen; in Görlitz hängte etwa eine Bürgerinitiative Gegenplakate auf, die sächsische ver.di-Jugend beklebte NPD-Schilder mit entlarvenden Kommentaren. Gerichtlich hat sich dort aber noch nichts getan. Die Görlitzer Staatsanwaltschaft »prüft« noch mehrere Anzeigen; auch die sächsische Generalstaatsanwaltschaft in Dresden zögert noch.
Im Nordosten war die gerichtliche Auseinandersetzung allerdings nicht über eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft in Gang gesetzt worden, sondern auf dem Verwaltungsweg: Der Kreis Uecker-Randow hatte angeordnet, die Plakate zu entfernen, die NPD hatte widersprochen.
Die sächsische LINKE hat auf das Zögern der Staatsanwälte mit Unverständnis reagiert und fordert eine »Neubewertung«. Von einer Gesetzeslücke könne keine Rede sein, es sei jetzt schon möglich, »aufgrund der antipolnischen NPD-Plakate Anklage wegen Volksverhetzung nach Paragraf 130 Strafgesetzbuch zu erheben«, erklärte der Abgeordnete Heiko Kosel zu entsprechenden Einwänden.
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