Lohndumping aus Nächstenliebe?

Heute beginnt in der Diakonie eine Aktionswoche mit Warnstreiks

  • Peter Nowak
  • Lesedauer: 2 Min.
Haben Mitarbeiter der Diakonie kein Streikrecht? Diese Frage stellt die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Hintergrund sind Versuche von diakonischen Arbeitgebern in Rheinland-Westfalen-Lippe, Bremen und Hannover, juristisch gegen einen Streikaufruf vorgehen zu wollen.

Mit einer heute beginnenden Aktionswoche wollen die Gewerkschaften ihrer Forderung nach Lohnerhöhung beim Diakonischen Werk Nachdruck verleihen. Schon seit mehreren Monaten verlangen sie, dass die Tariferhöhungen im Öffentlichen Dienst auch für die Diakonie-Mitarbeiter gelten sollten.

Doch der evangelische Betreiber sozialer Einrichtungen weigert sich und verweist dabei auf kirchliche Sonderrechte im Grundgesetz. Auf der Homepage heißt es: »Jede und jeder diakonische Mitarbeitende hat – unabhängig von seiner Aufgabe seiner beruflichen Stellung – teil an der Verkündigung der Liebe Gottes.« Die Diakonie ist nach dieser Lesart Dienstgeber und die Beschäftigten sind Dienstnehmer.

Für Jan Jurczyk vom ver.di-Bundesvorstand ist der beanspruchte dritte Weg in der Lohnpolitik eine Einladung zum Dumping. Mittlerweile betrage die Lohndifferenz zwischen den Tarifen im Öffentlichen Dienst und den Löhnen in der Diakonie in Westdeutschland um 8 Prozent. Im Osten kommt hinzu, dass dort noch immer nur 92 Prozent der Westlöhne gezahlt werden, so Jurczyk gegenüber ND. Man wolle profitabler etwa als die katholische Konkurrenz sein. Seit die Berliner Caritas das Johanniswerk Hannover an die Diakonie verkaufte, sei im Bereich der Altenpflege ein Lohndumping zu beobachten.

Das Nachsehen haben die Beschäftigten. Doch die wollen sich nicht mehr mit guten Worten abspeisen lassen. Bereits Anfang Mai 2009 waren in sieben Diakoniebetrieben Beschäftigte für eine Woche in den Streik getreten. Die jetzigen Aktionen sollen nun mit juristischen Schritten unterbunden werden. Ein Sprecher der Evangelischen Kirche von Westfalen erklärte, mit der Klage solle erreicht werden, dass Arbeitskampfmaßnahmen in Kirche und Diakonie gerichtlich für rechtswidrig erklärt werden. Gleichzeitig wurden die Löhne in einigen Diakoniebetrieben um vier Prozent erhöht.

Dies sei zwar ein erster Schritt, meint Wolfgang Vater vom ver.di-Bezirk Bielefeld/Paderborn. Aber die Beschäftigten sollten nicht locker lassen und die zweite Aktionswoche zu einem Erfolg werden lassen. Weil die Lohnerhöhung nicht tarifrechtlich festgelegt ist, könne sie nach Gutsherrenart jederzeit wieder wegfallen, kritisiert Vater. Außerdem liege der Lohn noch immer deutlich unter den Tariflöhnen im Öffentlichen Dienst.

Die juristischen Schritte haben zu bundesweiten Solidaritätsaktionen geführt. So ruft der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretung der Diakoniebeschäftigten in Baden für heute zu Mitarbeiterversammlungen. »Sollten die klagenden diakonischen Arbeitgeber mit ihrer Strategie Erfolg haben, kann dies angesichts der Wirtschaftskrise auch schnell Begehrlichkeiten in den Landeskirchen hervorrufen«, befürchtet der Vorsitzende des Gesamtausschusses Wolfgang Seyfert.

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