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Abgeltungssteuer: Bei Lebens- und Rentenversicherungen gibt es einige Ausnahmen
Fiskus
Seit 1. Januar 2009 werden normalerweise auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungsteuer fällig. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und möglicherweise Kirchensteuer – alles in allem rund 28 Prozent. Darauf macht noch einmal das Berliner Pressebüro aufmerksam. Aber wie immer gibt es Ausnahmen: Bei kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen bleibt es weitgehend bei den alten Regel...
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