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Abgeltungssteuer: Bei Lebens- und Rentenversicherungen gibt es einige Ausnahmen

Fiskus

Seit 1. Januar 2009 werden normalerweise auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungsteuer fällig. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und möglicherweise Kirchensteuer – alles in allem rund 28 Prozent. Darauf macht noch einmal das Berliner Pressebüro aufmerksam. Aber wie immer gibt es Ausnahmen: Bei kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen bleibt es weitgehend bei den alten Regel...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/156539.abgeltungssteuer-bei-lebens-und-rentenversicherungen-gibt-es-einige-ausnahmen.html

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