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Riester-Rente: Wer im Ruhestand jenseits der Grenze wohnt, muss nichts zurückzahlen

Altersvorsorge

Die staatlich geförderte Riester-Rente kommt jetzt als private Altersvorsorge auch für Arbeitnehmer in Betracht, die im späteren Ruhestand ins Ausland auszuwandern gedenken. Wie bereits berichtet, müssen nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Rentner und Pensionäre nach dem Umzug die zuvor erhaltenen Zulagen nicht mehr – wie bisher – zurückzahlen. Darauf weist...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/156887.riester-rente-wer-im-ruhestand-jenseits-der-grenze-wohnt-muss-nichts-zurueckzahlen.html

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