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Stoppt Karlsruhe Datenspeicherwut?

Prüfung des Gesetzes am 15. Dezember

Karlsruhe (dpa/ND). Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will die Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten am 15. Dezember in der Hauptsache prüfen. Laut Gesetz können Daten von Telefon- und Internetverbindungen sechs Monate lang gespeichert werden – ein Verdacht ist hierzu nicht nötig. Gespeichert werden technische Daten, nicht aber die Inhalte der Gespräche.Nach dem Koalitions...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/158167.stoppt-karlsruhe-datenspeicherwut.html

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