Stoppt Karlsruhe Datenspeicherwut?

Prüfung des Gesetzes am 15. Dezember

  • Lesedauer: 2 Min.

Karlsruhe (dpa/ND). Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will die Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten am 15. Dezember in der Hauptsache prüfen. Laut Gesetz können Daten von Telefon- und Internetverbindungen sechs Monate lang gespeichert werden – ein Verdacht ist hierzu nicht nötig. Gespeichert werden technische Daten, nicht aber die Inhalte der Gespräche.

Nach dem Koalitionsvertrag wollen Union und FDP zwar weiterhin Daten aus Telefon- und Internetverbindungen speichern – der Zugriff auf die Daten soll aber bis zu einer Entscheidung des Verfassungsgerichts ausgesetzt werden. Bis dahin können sie nur abgerufen werden, wenn es eine »konkrete Gefahr für Leib, Leben und Freiheit« abzuwehren gilt, heißt es in dem Vertrag.

Im März 2008 hatte das Karlsruher Gericht die Massen-Speicherung vorerst gebilligt, deren Nutzung zur Strafverfolgung allerdings deutlich eingeschränkt. Nach der einstweiligen Anordnung dürfen die Daten bis auf weiteres nur für die Verfolgung besonders schwerer Straftaten genutzt werden. Die Karlsruher Richter gingen von einer »erheblichen Gefährdung« des Persönlichkeitsschutzes aus. Deshalb dürfen die gesammelten Daten zunächst nur bei Straftaten abgerufen werden, bei denen auch das Abhören von Telefonen zulässig ist. Dazu gehören Mord, Raub und Kinderpornografie, aber auch Geldwäsche, Korruption, Betrug und Steuerhinterziehung.

Insgesamt haben mehr als 34 000 Bürger Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Massenspeicherung eingelegt.

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