Grundsicherung gegen Kinderarmut

Expertenkritik an willkürlicher Ermittlung des Existenzminimums

  • Lesedauer: 2 Min.

Nürnberg (epd/ND). Sozialwissenschaftler haben sich für eine transparente Ermittlung des Existenzminimums ausgesprochen. »Künftig darf es keine willkürliche Festlegung der Mindestsicherung in politischen Hinterzimmern geben«, sagte der Darmstädter Professor Walter Hanesch am Donnerstag bei der Fachmesse »ConSozial« in Nürnberg. Er warf den Politikern vor, »Zahlenkosmetik zu betreiben« statt wirksam die seit Jahren zunehmende Kinderarmut zu bekämpfen. Hanesch warb für das Modell der Kindergrundsicherung. Hier werden Leistungen wie Kindergeld, Kinderfreibeträge, Zahlungen aus Hartz IV und die Sozialhilfe gebündelt und an die Eltern ausgezahlt. Damit ließe sich die millionenfache Kinderarmut eindämmen, betonte Hanesch. Zudem führe die Kindergrundsicherung zu einem starken Rückgang der verdeckten Armut.

Scharfe Kritik äußerte Hanesch an dem Verfahren zur Ermittlung der Regelleistungen für Bedürftige. Lücken in den Verbraucherstatistiken, veraltete Stichproben und willkürliche Festsetzungen beim Ausgabenbedarf führten zu einer »gravierenden Unterversorgung vor allem bei Kindern«. Er hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Anfang 2010 erwarteten Entscheidung über existenzsichernde Regelsätze dem Gesetzgeber den Auftrag erteile, diese Mängel zu beseitigen.

Die Frankfurter Armutsforscherin Irene Becker forderte in Nürnberg ebenfalls höhere Regelsätze für Kinder. Becker warb dafür, dass vor allem die Kosten für Bildung in die Regelsätze eingehen. Als Beispiele nannte sie Ausgaben für Nachhilfeunterricht oder für das Erlernen eines Musikinstrumentes.

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