- Brandenburg
- Brandenburg
Gemeinden klagen gegen Nachtflüge am BBI
Sozialisten wollen den Gang der Anwohner vor das Bundesverwaltungsgericht staatlich bezuschussen
Blankenfelde-Mahlow (dpa/ND). Vier Umlandgemeinden des künftigen Schönefelder Großflughafens Berlin Brandenburg International (BBI) haben Klagen gegen die geplante Nachtflugregelung eingereicht. »Der Flughafenbetreiber hat nicht nachgewiesen, dass es überhaupt einen Bedarf für Flüge in den Randzeiten gibt«, begründete gestern Rainer Manning, Referent des Bürgermeisters von Blankenfelde-Mahlow, den Gang zum Bundesverwaltungsgericht. Auch Eichwalde, Großbeeren und Schulzendorf seien Kläger. Der BBI soll im Herbst 2011 in Betrieb gehen.
Dem ergänzenden Planfeststellungsbeschluss zur Nachtflugregelung zufolge sind von Mitternacht bis 5 Uhr keine Landungen und Starts erlaubt. Ausnahmen sind Postflugzeuge, Regierungsflugzeuge und in Notfällen Linienmaschinen. Unabhängig vom Flugverbot in dieser Kernzeit wird in den Randzeiten ab 22 Uhr und bis 6 Uhr längerfristig in Spitzenzeiten mit 103 Starts und Landungen gerechnet. Im Durchschnitt werden 77 Flugzeuge pro Nacht erwartet.
Aus Sicht der klagenden Gemeinden ist der Bescheid der Planfeststellungsbehörde rechtswidrig, da der Nachweis für den Bedarf dieser Flüge fehle. Zudem sei »nicht ausreichend zwischen wirtschaftlichen Interessen und dem Gesundheitsinteresse der Bürger abgewägt worden«, sagte Manning. Er rechnet erst Anfang 2011 mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. »Wir hoffen, dass noch vor Eröffnung des Flughafens endgültig Klarheit herrscht.«
Die vier klagenden Gemeinden gehören zum Verein Schutzgemeinschaft der Umlandgemeinden Flughafen Schönefeld. Die ebenfalls darin vertretenen Gemeinden Ludwigsfelde und Zeuthen konnten nach Auskunft Mannings nicht gegen die Nachtflugregelung klagen, da sie den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss nicht angefochten hatten. Beide Gemeinden tragen den Schritt zum Bundesverwaltungsgericht aber mit. »Für das Gerichtsverfahren notwendige Gutachten wird die Schutzgemeinschaft vorfinanzieren«, erklärte Manning. Zu den erwarteten Kosten konnte er keine Angaben machen.
Die Linksfraktion im Landtag möchte das Infrastrukturministerium bitten, die Klagen der im Bürgerverein Brandenburg-Berlin organisierten Anwohner finanziell zu unterstützen, hat die Abgeordnete Kornelia Wehlan gesagt. Sie verwies auf den Koalitionsvertrag, in dem steht, es sei eine wichtige Aufgabe von Rot-Rot, am Flughafen »effektiven aktiven und passiven Lärmschutz« zu gewährleisten. Mit den Regelungen für die Randzeiten mit bis zu 100 Flugbewegungen pro Nacht »sehen auch wir den optimalen Lärmschutz« nicht gegeben, bekennt Wehlan. Insofern bleibe für die Anwohner nur die gerichtliche Auseinandersetzung.
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.