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Unfallversicherung: Invalidität ist innerhalb von 15 Monaten geltend zu machen

Urteil

Am 11. März 2005 war ein Münchner auf Glatteis ausgerutscht und hatte sich den linken Knöchel gebrochen. Der privat gegen Unfälle versicherte Mann schickte der Versicherung einige Tage später eine schriftliche Unfallanzeige. Darin verneinte der behandelnde Arzt allerdings die Frage nach bleibenden Schäden. Das stellte sich leider als zu optimistische Einschätzung heraus: Er musste den Patienten im...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/159837.unfallversicherung-invaliditaet-ist-innerhalb-von-monaten-geltend-zu-machen.html

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