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Ehrenwert

Klaus Joachim Herrmann über die Bundesklage gegen Berlin

Dank aller möglichen Filme ist die Anrede »ehrenwert« für Richter geläufig. In dem heutigen Fall, der mündlich vor dem 1. Senat des Bundessozialgerichtes in Kassel verhandelt wird, sollte solche Anrede freilich dem Beklagten gelten. Dies ist das rot-rot regierte Land Berlin. Dieses muss sich der klagenden Bundesrepublik erwehren. Da geht es um die Forderung der Zentralmacht nach 47 Millionen Euro ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/161209.ehrenwert.html

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