Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Straßburger Gericht verurteilt Deutschland

Rückwirkende Sicherungsverwahrung widerspricht Menschenrechtskonvention

Deutschland hat mit der rückwirkenden Sicherungsverwahrung eines Gewaltverbrechers gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Straßburg/Berlin (dpa/ND). Laut der Entscheidung des Gerichtshofes in Straßburg muss die Bundesregierung einem mehrfach vorbestraften 52-Jährigen 50 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Berlin erwäge nun zu beantragen, dass sich die Große Kammer des Straßburger Gerichtshofes mit der Angelegenheit befasst, teilte das Bundesjustizministerium mit.Der Mann wird seit 18 Jahren im hessischen Schwalmstadt in ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/161423.strassburger-gericht-verurteilt-deutschland.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

- Anzeige -
- Anzeige -