Sondersteuer wäre möglich
Berlin (dpa/ND). Das Grundgesetz lässt nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags eine Sondersteuer auf Banker-Boni zu. Entscheidend sei nur die konkrete gesetzgeberische Umsetzung, zitiert das »Handelsblatt« (Montag) aus der Expertise, die von der FDP in Auftrag gegeben wurde. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte die Einführung einer Steuer auf Manager-Bonuszahlungen dagegen aus verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt.
Laut dem Gutachten müsse der Gesetzgeber die Steuer lediglich trennscharf und nachvollziehbar von anderen Steuern abgrenzen. Zudem müsste der konkrete Lenkungszweck erklärt werden, um einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes zu vermeiden. Probleme könnte es aber geben, wenn die Sondersteuer als unzulässige Doppelbesteuerung eingestuft würde. Boni eines Bankmanagers unterliegen bereits der Einkommensteuer.
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