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Bereitschaft
Urteil
Die OP-Schwester arbeitet im Klinikum eines Landkreises. Im Frühjahr 2006 hatte sie beantragt, ihre Arbeitszeit aufzustocken. Mit der Vertragsänderung sei er einverstanden, so der Arbeitgeber, allerdings nur, wenn die OP-Schwester einwillige, für den Bereitschaftsdienst künftig Freizeitausgleich statt Entgelt zu akzeptieren. Darauf einigte man sich. Dennoch meinte die OP-Schwester, dass ihr Bereit...
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