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Etikettenschwindel zum Kindesunterhalt
Veränderte »Düsseldorfer Tabelle« verspricht mehr, als geringverdienende Eltern zahlen können
Parallel zur Erhöhung der Kinderfreibeträge, von der nur Besserverdienende profitieren, wurden zum 1. Januar auch die Richtsätze für den Kindesunterhalt um durchschnittlich 13 Prozent angehoben. Ein Etikettenschwindel: Denn viele Unterhaltspflichtige können das gar nicht zahlen.
»Millionen Scheidungs- und Trennungskinder erhalten in diesem Jahr deutlich mehr Unterhalt«, lauteten die Schlagzeilen zu Jahresbeginn. Anlass der entsprechenden dpa-Meldung: Das dafür zuständige Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte am Mittwoch die korrigierte »Düsseldorfer Tabelle« veröffentlicht. Sie weist rückwirkend ab 1. Januar deutlich höhere Beträge für die Unterhaltszahlungen aus, die ...
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