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Lebensversicherung: Verschwiegener Selbstmordversuch kostet den Versicherungsschutz

Rechtsprechung

Wer bei Abschluss einer Lebensversicherung einen Selbstmordversuch verschwiegen hat, riskiert für sich und seine Erben den Versicherungsschutz. Das entschied kürzlich das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in einem Urteil. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung auf rechtswidrige Weise und unter Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Versicherten davon erfahren hat. Das Gerich...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/163323.lebensversicherung-verschwiegener-selbstmordversuch-kostet-den-versicherungsschutz.html

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