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Juristische Niederlage für Energiekonzern E.on

Bebauungsplan für Kohlekraftwerk unwirksam

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin (ND). Erneute Schlappe für den Energiekonzern E.on beim milliardenschweren Bau des Steinkohlekraftwerks in Datteln (Nordrhein-Westfalen): Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster für rechtskräftig erklärt, das den Bebauungsplan der Stadt Datteln wegen Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben für unwirksam erklärt hatte. Dagegen hatten die Stadt und E.on vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt.

E.on will in Datteln einen Steinkohlekraftwerksblock mit einer Leistung von 1055 Megawatt errichten. Es wäre der größte seiner Art in Europa. Die Deutsche Umwelthilfe begrüßte das Urteil. Damit sei höchstrichterlich bestätigt, dass die Genehmigungsvoraussetzungen für das Kraftwerk zu keinem Zeitpunkt gegeben waren.

Nach Ansicht von Philipp Heinz, Anwalt des klagenden Landwirts, ist die Wahrscheinlichkeit deutlich gesunken, dass das Kraftwerk Datteln jemals ans Netz gehen wird. Die Bezirksregierung müsse nun einen endgültigen Baustopp verhängen, sagte er dem Onlinemagazin »wir-klimaretter.de«.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat im Dezember das Landesentwicklungsgesetz geändert. Die Stadt Datteln will schon heute auf dieser Grundlage einen neuen Bebauungsplan auf den Weg bringen. Nach Angaben von Rechtsanwalt Heinz werde das Verfahren aber »mindestens ein, eher zwei Jahre« dauern.

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