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Bundessozialgericht: »Härtefall-Leistungen« unter Umständen auch rückwirkend

Hartz IV

Härtefall-Leistungen für Hartz-IV-Empfänger sind nach einem Urteil des Bundessozialgerichts auch rückwirkend möglich. Voraussetzung dafür sei, dass die Bescheide noch nicht rechtskräftig geworden sind, entschied kürzlich das Gericht in Kassel. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor geurteilt, dass Empfänger ab sofort einen besonderen Bedarf geltend machen können, wenn dieser durch die bisherigen...

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