Stinkende Rache per Post
Pferdemistversand für unliebsame Zeitgenossen
Mal ehrlich, wen reizt es nicht, einem unangenehmen Zeitgenossen einen Denkzettel zu verpassen, den er nicht so schnell vergisst – nur wie, ohne gleich mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen? Georg Beckmann könnte mit seiner Geschäftsidee den Dreh gefunden haben. Auf dem Balkon während einer Zigarettenpause ausgeheckt, bietet der Freiburger einen Pferdeäpfelversand zur Befriedigung persönlicher Rachlust an.
Genüsslich zählt er auf seiner Webseite all die verpassten Gelegenheiten von nicht erfolgter oder gescheiterter Gegenwehr gegenüber Chefs, Kollegen, Lehrern, Ex-Ehepartnern oder der gern bemühten Schwiegermutter auf. »Da gibt es viele Gründe, jemandem mal die Meinung zu geigen«, lacht er, doch »Köpfen und Vierteilen sei verboten« und »juristischer Streit zu kompliziert und langwierig«.
Karl Schulz (Name geändert) hielt jedes Mal die Luft an, wenn ein bestimmter Wohnungsmiteigentümer mit fadenscheinigen Argumenten die Beschlüsse der Hausgemeinschaft zu torpedieren versuchte. Gern hätte er ihn mal so richtig zusammengestaucht, doch das wäre juristisch teuer gekommen, befürchtete der Wohnungsbesitzer aus Weil am Rhein. Dann hörte er vom nicht gerade stubenreinen »biorache.com«-Versand und bestellte eine Geschenkpackung des anrüchigen Inhalts. Mit Begleitschreiben: »Anbei das Original zu dem Mist, den Sie immer erzählen«, leitete Schulz das Päckchen an seinen Widersacher weiter. »Anonym natürlich«, wie er betont. »Jetzt fühle ich mich wieder super«, strahlt der bis dato entnervte Wohnungsbesitzer; vielleicht werde sein Rivale so »wachgerüttelt«.
Ob das Versenden von Pferdemist an eine unliebsame Person harmlos ist, darüber sind sich selbst Juristen nicht einig. Medienrechtler Christian Räuchle sieht eine »Missfallenskundgebung«, die nicht nur als sprachliche Äußerungen strafbar sei und gar »Beihilfe zur Beleidigung«, wenn der Bioracheversand, wie auf der Internetseite angeboten, die anstößige Fracht im Auftrag eines Kunden direkt an den angegebenen Kontrahent schicke.
Anwalt für Internetrecht Clemens Pustejovsky sieht dagegen »keine Beleidigung«. Jemandem auf diesem Weg mitzuteilen, »da haben sie Mist gemacht«, sei keine Ehrverletzung. Die müsse die Person direkt angreifen, nicht nur ihr Handeln. Rechtlich problematischer jedoch ordnet er die Umfrage zur Politikerbewertung »Wem gebührt Mist?« auf Beckmanns Webseite ein, da sie »gegen öffentlich genannte Personen aufruft«.
Der 43-jährige Unternehmer sieht's gelassen. Deutschlandweit kämen täglich fünf bis zehn Bestellungen rein. Internetportale in Österreich und der Schweiz seien im Aufbau. Außerdem warnten Aufkleber auf den kleinen und großen Dungboxen für 9,90 Euro oder 19,90 Euro mit einem sich erleichternden Ross und humorvollem Spruch vor dem geruchsfrei noch mal in Klarsichthülle verpackten Inhalt. Und schließlich handele es sich bei der tierischen Hinterlassenschaft seiner 16-jährigen Schimmelstute Iphrane um bei Gärtnern beliebten »Edelmist«.
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