Bundesverfassungsgericht: Kein Herauspicken einzelner Mieter
Rechtsprechung
Haben sechs Mietparteien jeweils eine Parabolantenne am Haus montiert, darf der Vermieter nicht nur gegen einen Mieter vorgehen und nur von ihm die Beseitigung der Antenne verlangen, hat das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1320/04) entschieden.
Nach Darstellung des Mietervereins Dresden und Umgebung e.V. bestätigten die Verfassungsrichter, dass Vermieter nicht eine Mietpartei herauspicken und dann nur ihr gegenüber vermeintliche Rechtsansprüche durchsetzen dürfen. Will der Vermieter die Beseitigung der Parabolantenne einfordern, muss er gleichzeitig erklären, dass er auch gegen die Nachbarn einen Anspruch auf Beseitigung der Antenne hat und durchsetzen wird.
Das Bundesverfassungsgericht betonte, noch einmal, dass eine Pflicht des Vermieters zur Duldung einer Parabolantenne bestehen kann, wenn trotz eines eventuell. bestehenden Kabelanschlusses die Empfangsmöglichkeiten von Sendern in der Heimatsprache des Mieters nicht möglich sind.
Können Sender in der Heimatsprache über Kabel empfangen werden und will der Mieter zusätzliche Programme in seiner Heimatsprache mit Hilfe einer Parabolantenne empfangen, muss geprüft werden, ob das Informationsinteresse des Mieters gegenüber dem Interesse des Vermieters an einer »optisch angemessenen Gestaltung seines Eigentums« Vorrang hat oder nicht, so die aktuelle Rechtsprechung.
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.