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Einseitige Suche erlaubt
Frauenbeauftragte
Bei der Suche nach Gleichstellungsbeauftragten dürfen Männer ausgeschlossen werden. Voraussetzung ist, dass die Stelle Aufgaben umfasst, die von Frauen besser erfüllt werden können, so das Bundesarbeitsgericht. (Az.: 8 AZR 77/09). Die Richter wiesen damit die Klage eines Mannes zurück, dessen Bewerbung abgelehnt worden war und der eine Entschädigung forderte. Damit war der Diplom-Kaufmann bereits ...
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