HRE-Klage geht vor Europagericht
Richter: Fristen wurden nicht eingehalten
München (dpa/ND). Der Bund hat bei der Verstaatlichung der Hypo Real Estate möglicherweise gegen Europarecht verstoßen. Im ersten Prozess um die HRE-Übernahme vor dem Landgericht München kündigte Richter Helmut Krenek am Donnerstag an, die Klage mehrerer Ex-Aktionäre dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorzulegen. Klägeranwältin Daniela Bergdolt sprach von einem großen Erfolg und einer Schelte für die Bundesregierung.
In dem Zivilverfahren wollen sechs ehemalige Aktionäre der HRE den Beschluss der Hauptversammlung anfechten, mit dem der Bund die Voraussetzungen für die Übernahme geschaffen hatte. Sollte der EuGH zum Schluss kommen, dass der Bund tatsächlich gegen das Europarecht verstoßen hat, könnte dies die Chancen der Aktionäre auf Schadenersatz verbessern. Mit seiner Stimmenmehrheit hatte der Bund beim Aktionärstreffen eine Kapitalerhöhung durchgebracht, durch die sein Anteil auf über 90 Prozent erhöht wurde. Damit konnte er die restlichen Aktionäre aus dem Institut drängen.
Den Anlegern zahlte der Bund eine Abfindung. Sie sehen darin eine Enteignung. Dieser Auffassung schloss sich das Gericht aber nicht an. »Ein Verstoß gegen innerdeutsches Recht ist nicht gegeben«, sagte Krenek. Der EuGH solle aber prüfen, ob die im Finanzmarktstabilisierungsgesetz geregelte Verkürzung der Einberufungsfrist einer Hauptversammlung auf bis zu einen Tag mit den europäischen Aktionärsrichtlinien vereinbar ist. Diese sehen eine Frist von 21 Tagen vor. Mit einer Entscheidung aus Luxemburg ist nach Einschätzung des Gerichts in den nächsten Monaten noch nicht zu rechnen. Rückgängig gemacht werden könne die umstrittene Kapitalerhöhung aber nicht, stellte der Richter klar. Foto: dpa
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