Geld für Opfer von Distomo beschlagnahmt

Italien pfändet Einnahmen der Bahn AG

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin/Mainz (dpa/ND). Die Deutsche Bahn wehrt sich vor Gericht gegen die Pfändung von Einnahmen durch italienische Behörden. Dabei geht es um die Entschädigung von Überlebenden und Angehörigen eines SS-Massakers im griechischen Ort Distomo im Zweiten Weltkrieg. Der bundeseigene Konzern muss seit März 2009 auf alle Einnahmen aus dem Fahrkartenverkauf für Zugstrecken von Italien nach Deutschland verzichten, wie das ARD-Magazin »Report Mainz« berichtete.

Die Erlöse der Deutschen Bahn wurden laut »Report Mainz« auf Anweisung eines römischen Gerichts beschlagnahmt, weil die Bundesrepublik nicht bereit war, Schadenersatz in Höhe von rund 51 Millionen Euro zu zahlen. Das oberste italienische Zivilgericht hatte in mehreren Urteilen entschieden, dass Zwangsarbeiter vor italienischen Gerichten die Bundesrepublik auf Entschädigung verklagen könnten. Auch die griechischen Opfer des Massakers von Distomo könnten durchsetzen, dass für ihre Entschädigung deutsches Vermögen in Italien beschlagnahmt wird. Daraufhin war die Pfändung der Bahn-Einnahmen angeordnet worden. Dies sei zu Unrecht geschehen, sagte eine Bahnsprecherin. Die Deutsche Bahn sei nicht Teil der Bundesrepublik, ihr Vermögen vom deutschen Staat getrennt.

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