Donnerschlag in der zweiten Instanz

Italienische Polizisten und Einsatzleiter wegen Übergriffen beim G 8-Gipfel in Genua 2001 verurteilt

  • Jens Herrmann
  • Lesedauer: 3 Min.
Das Berufungsgericht von Genua hat in zweiter Instanz Polizisten und Einsatzleiter für gewalttätige Übergriffe auf schlafende Globalisierungsgegner beim G 8-Gipfel von 2001 in der norditalienischen Stadt verurteilt. In erster Instanz waren die Einsatzleiter freigesprochen worden.

Fast neun Jahre nach den Ereignissen beim G8-Gipfel in Genua hat das Berufungsgericht der norditalienischen Hafenstadt am späten Dienstagabend 25 meist hochrangige Polizisten zu hohen Haftstrafen verurteilt. Das Gericht sah sie verantwortlich für den nächtlichen brutalen Polizeiüberfall auf eine Schlafstätte von G 8-Gegnern in der so genannten Diaz-Schule. Bei dem Polizeiübergriff waren mehr als 70 Personen – unter ihnen auch zahlreiche Deutsche – teilweise lebensgefährlich verletzt worden.

Zusammengerechnet 85 Jahre Haftstrafen wurden nun in zweiter Instanz gegen die Polizeichefs verhängt. Zudem hat das Gericht ihnen für fünf Jahre die Arbeit im Staatsdienst verboten. In erster Instanz waren im November 2008 nur 13 Polizisten zu deutlich geringeren Strafen verurteilt worden.

Das Gericht sah die Angeklagten nun schuldig unter anderem der falschen Beschuldigung der Demonstranten sowie der Urkunden- und Beweismittelfälschung. Während im erstinstanzlichen Urteil die Polizeiführung noch freigesprochen wurde, kam das Berufungsgericht nun zu der Auffassung, dass die während des Übergriffs anwesenden Polizeichefs voll in der Verantwortung für die Prügelorgie stehen.

Die höchste Strafe wurde mit fünf Jahren gegen den Einsatzleiter der römischen Spezialpolizei Vincenzo Canterini verhängt, dessen Einheit die meisten Gewaltverbrechen gegen die 93 Demonstranten in der Schule beging. Jeweils vier Jahre Haftstrafe verhängte das Gericht gegen den heutigen Chef der Kriminalpolizei, Francesco Gratteri, sowie den aktuellen Chef der Polizei für Information und innere Sicherheit (Inlandsgeheimdienst), Giovanni Luperi. Zu je drei Jahren und acht Monaten wurden der damalige Chef der politischen Polizei in Genua und heutige Polizeivizepräsident von Turin sowie der damalige Vizechef der mobilen Einsatzpolizei SCO verurteilt.

Fabio Taddei von der Anwaltsvereinigung GLF, die G 8-Gegner in den vergangenen neun Jahren in den zahlreichen Prozessen um die Gewalt während des G8-Gipfels 2001 vertreten hat, zeigte sich sehr zufrieden mit dem Urteil: »Das Gericht hat anerkannt, dass die in der Diaz-Schule begangenen Verbrechen von höchsten Polizeistellen angeordnet und begangen wurden. Das wichtigste Ergebnis ist, dass diese Männer nun verurteilt wurden, ihre Staatsposten für fünf Jahre zu verlassen.« Den Ausgang des Prozesses habe man vor allem der hervorragenden Arbeit der Staatsanwälte Enrico Zucca und Francesco Albini zu verdanken, die die Ereignisse der Tatnacht akribisch rekonstruierten.

Die Freude wird jedoch etwas getrübt durch die Aussicht, dass dank einer Amnestieregelung und der kurzen Verjährungszeiten für viele der Straftatbestände am Ende wohl keiner der Verurteilten ins Gefängnis gehen wird.

Mit dem neuerlichen Urteil hat auch die Regierung Silvio Berlusconis eine Niederlage erlitten. Er hatte sich bedingungslos hinter die Polizisten gestellt und die Demonstranten wie auch die Justiz beschimpft.

Bereits im März war der Berufungsprozess wegen der Misshandlung von rund 250 Demonstranten in einer Polizeikaserne während des G 8-Gipfels 2001 und danach mit einer ebenfalls deutlichen Verschärfung des Urteils zu Ende gegangen. Aufgrund des Fehlens eines Anti-Folter-Paragraphen im italienischen Gesetz und kurzer Verjährungsfristen blieben die Strafen für die verurteilten Polizisten und Sanitäter jedoch vergleichsweise gering. Die Anwälte kündigten an, deshalb vor den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.

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