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Beim Einzug in eine andere Wohnung deren Zustand bescheinigen lassen
Einzugsprotokoll
Ein Mieter hatte an den Decken in seiner Wohnung Kassettenplatten aus Kunststoff angebracht und auf dem Fußboden Linoleum verlegt. Als er auszog, verlangte der Vermieter, das alles wieder zu entfernen, was er auch tat. Aber dann stellte der Vermieter fest, dass am Putz der Decken und am Holzfußboden durch die Maßnahmen des Mieters Schäden entstanden sind, die er auf seine Kosten zu beseitigen habe.
Weil der ausgezogene Mieter aber nichts unternahm, beauftragte der Vermieter Handwerker mit den Arbeiten und bezahlte diese mit der vom Mieter hinterlegten Kaution. Nun aber behauptete der Mieter, dass der Holzfußboden schon bei seinem Einzug beschädigt war, deshalb habe er ja Linoleum darüber verlegt. Außerdem hätten sich an den Wänden alte dreilagige Tapeten befunden und der darunter liegende lo...
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