»Da machen wir den Stempel drauf«
Verbraucherschutzpolitische Konferenz der LINKEN fordert Verbesserung der Gesetze
Unternehmen der Lebensmittelbranche scheint das aktuelle Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht weiter zu stören. »Wir haben da einen Stempel. Und bei allen Unterlagen, die wir an die Behörden geben, machen wir den Stempel drauf.« So gibt Regierungsrätin Katja Hüttner die Worte eines Unternehmers wieder. Der Stempel erklärt die in den Akten enthaltenen Informationen zum Betriebsgeheimnis – und schon sind sie für die Behörden unbrauchbar. Denn sobald solche Geheimnisse oder »sonstige wettbewerbsrelevante Informationen« eines Unternehmens berührt werden, ist der gesetzlich verbriefte Anspruch des Bürgers auf freien Zugang zu den Daten hinfällig.
»Zwei Jahre Verbraucherinformationsgesetz: Wie weiter?«, fragte deshalb die Bundestagsfraktion der LINKEN bei einer Konferenz mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verbänden und Behörden. Alle waren sich weitgehend einig: Seinen Zweck, Lebensmittelskandale effektiv zu verhindern, hat das Gesetz verfehlt. Caren Lay, die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Fraktion, erklärte es zum Ziel, die Verbraucher »auf gleiche Augenhöhe mit den Unternehmen« bringen zu wollen.
Während die Bundesregierung »die Evaluation des VIG bewusst auf eine neutrale wissenschaftliche Grundlage gestellt« zu haben beansprucht und mit Hilfe von drei Studien zu einem wunderbaren Ergebnis kommt, spricht Karin Binder (LINKE), Obfrau im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, von »Gefälligkeitsgutachten«. Cornelia Ziehm von der Deutschen Umwelthilfe kommt zu dem Urteil: »Statt Transparenz zu fördern, manifestiert das Gesetz ein Festhalten der Verwaltung am tradierten Amts- und Aktengeheimnis.« Dies sei durch »weitreichende Ausnahmetatbestände und Ermessens- und Beurteilungsspielräume« angelegt. Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen nennt die Ergebnisse der Praxistests ihrer Organisation »ernüchternd, aber nicht überraschend«, bei eklatanten Unterschieden zwischen den Bundesländern. So variierten etwa die Kosten für eine Anfrage zu falsch deklarierten Schinkenimitaten zwischen fünf und 995,50 Euro. Gegen den in Sachsen erhobenen Höchstpreis hat die Verbraucherzentrale Klage eingereicht.
Recht einhellig kritisierten die Anwesenden, dass die Belange der Unternehmen Vorrang vor dem Anspruch des Bürgers auf Information hätten. Auch seien die Behörden in der Regel nicht sehr auskunftsfreudig, was auf ungeklärte Zuständigkeiten und auf die Furcht vor Regressforderungen zurückzuführen sei. Anfragen seien zu teuer und dauerten zu lange. Eine Harmonisierung der Gesetze auf europäischer Ebene, wie sie derzeit diskutiert werde, würde aber dennoch eine Absenkung verbraucherrechtlicher Standards bedeuten, und sei deshalb nicht die Lösung.
Während die brandenburgische Ministerin und die Berliner Senatorin für Verbraucherschutz, Anita Tack und Katrin Lompscher (beide LINKE), eine Internetplattform von Bund und Ländern unter der Adresse »lebensmittelwar- nung.de« und zusätzliche Länderberichte zu Lebensmittelkontrollen anstreben, hat die Bundestagsfraktion der Partei einen Antrag ans Parlament gestellt, in dem sie über die genannten Kritikpunkte hinaus einen »Auskunftsanspruch auch direkt gegenüber privatwirtschaftlichen Unternehmen« und die Einführung einer dem dänischen »Smiley-System« entsprechenden Kennzeichnung von Gaststätten und Lebensmittelbetrieben fordert, wie sie bereits in einem Modellversuch im Berliner Stadtteil Pankow getestet werde. Jeder Bürger könnte danach künftig die behördlich bescheinigte Qualität einer Gaststätte von außen sehen.
Trotz allem konnte man bei der Konferenz den Eindruck gewinnen, als müsse sich die LINKE für die Beschäftigung mit dem »grünen« Thema Verbraucherschutz rechtfertigen. Gregor Gysi tauchte dafür in seiner Eröffnungsrede bis in die Fußnoten des Marxschen Werkes ein, Gesine Lötzsch suchte zum Abschluss der Konferenz den Zusammenhang mit der sozialen Frage.
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