Gefahr des »gläsernen Kollegen« besteht
Entwurf eines Beschäftigungsschutzgesetzes von Gewerkschaften und Datenschützern kritisiert
Über den Datenschutz wurde in der letzten Zeit viel geredet. Aber besonders auf dem Gebiet der Arbeitswelt ist dieser Themenkomplex eine oft noch völlig ungeregelte Zone. Ein neues Beschäftigungsgesetz soll das nun ändern. Seit den 1980er Jahren wurde von Gewerkschaften, Datenschützern, aber auch von verschiedenen Politikern ein verbesserter Datenschutz in der Arbeitswelt gefordert. Im Koalitionsvertrag haben sich Union und FDP sogar ausdrücklich zu einer Verbesserung des Arbeitnehmerdatenschutzes bekannt.
»Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die seit Jahrzehnten diskutierte Schaffung umfassender Regelungen für den Arbeitnehmerdatenschutz verwirklicht“, heißt es in einem Referentenentwurf der Koalition, der seit Ende Mai vorliegt und seitdem für heftige Diskussionen und Kontroversen sorgt.
Für die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ist der Entwurf »vollkommen untauglich«: »Das Gesetz, bietet nicht mehr Schutz für die Beschäftigten, sondern fällt hinter die geltende Rechtsprechung zurück«, moniert ver.di-Vorstandsmitglied Gerd Herzberg. Auch die Expertin für Arbeitsrecht bei ver.di, Kerstin Jerschel, sieht das so. »Nach der geplanten Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes soll es zukünftig möglich sein, von Bewerbern und Beschäftigten Daten über deren Vermögensverhältnisse oder deren Gesundheitszustand zu speichern. Dies geht weit über die derzeit zulässige Datenerfassung und die Speicherung nach der aktuellen Rechtsprechung hinaus«, präzisiert sie gegenüber ND die Kritik der Gewerkschaft. Jerchel und ihre ver.di-Kollegen lehnen den aktuellen Gesetzentwurf daher komplett ab.
»Was lange währt, sollte doch eigentlich gut werden!« überschrieb der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, seinen Kommentar zum Entwurf, in dem er erhebliche Verbesserungen anmahnt. Er moniert vor allem, dass die Unternehmen auch weiter Mitarbeiterdaten zur Erforschung »undichter Stellen« auswerten dürfen. So findet sich im Entwurf der Passus: »Der Arbeitgeber darf Beschäftigtendaten auch verarbeiten und nutzen, soweit dies erforderlich und verhältnismäßig ist, um die Begehung von Vertragsverletzungen zu seinen Lasten, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten durch den Beschäftigten im Beschäftigungsverhältnis zu verhindern oder aufzudecken.«
Zudem ist es nach dem vorliegenden Entwurf Personalchefs auch weiterhin möglich, über das Internet gesammelte Daten über Bewerber zu sammeln. »In Zukunft dürften Arbeitgeber zwar Bewerber auch weiterhin nicht nach einer eventuellen Schwangerschaft fragen, die Forschung in einschlägigen Selbsthilfeforen und sozialen Netzwerken nach entsprechenden Hinweisen wäre ihnen allerdings erlaubt, und sie müssten die Betroffenen nicht einmal darüber informieren, dass sie entsprechende Recherchen angestellt haben«, kritisiert Schaar. Er verweist darauf, dass es sich um einen mit den anderen Ressorts noch nicht abgestimmten Referentenentwurf handelt, der noch erheblich verbessert werden muss. Am Freitag fand im Bundesinnenministerium eine Anhörung zum Entwurf statt, auf der die Kritik vorgetragen wurde.
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