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Schmerzensgeld nach Sturz
Urteil
Ein Passagier hat grundsätzlich Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz, wenn er auf einer feuchten Schiffstreppe stürzt. So ein Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz. Nach Meinung des Gerichts gilt dies dann, wenn die Treppe nach der Reinigung noch feucht war und das Personal nicht auf die Rutschgefahr hingewiesen hat (Az.: 2 U 904/09). Das Gericht sprach mit seinem Beschluss einer...
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