Schmerzensgeld nach Sturz

Urteil

  • Lesedauer: 1 Min.

Ein Passagier hat grundsätzlich Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz, wenn er auf einer feuchten Schiffstreppe stürzt. So ein Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz. Nach Meinung des Gerichts gilt dies dann, wenn die Treppe nach der Reinigung noch feucht war und das Personal nicht auf die Rutschgefahr hingewiesen hat (Az.: 2 U 904/09). Das Gericht sprach mit seinem Beschluss einer Frau Schmerzensgeld von 4000 Euro und Schadenersatz in Höhe von rund 1000 Euro zu. Die Klägerin hatte eine Ägyptenreise gebucht. Während der Kreuzfahrt stürzte sie eine noch feuchte Marmortreppe hinunter. Zuvor hatte das Personal die Treppe geputzt. Sowohl die Reinigungskräfte als auch das Schiffsmanagement hätten es versäumt, auf die Gefahr aufmerksam zu machen. Für diese Nachlässigkeit müsse der Reiseveranstalter finanziell einstehen.

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