Gespalten

  • Jörg Meyer
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Entscheidung hatte sich angekündigt. Das Bundesarbeitsgericht hat die Tarifeinheit gekippt. Fortan können in einem Betrieb mehrere Tarifverträge gelten.

Die Spartengewerkschaften gehen gestärkt aus diesem Urteil hervor. Die Großgewerkschaft ver.di, aus der beispielsweise die Vereinigung Cockpit für Piloten und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund ausgetreten sind, sieht sich nun verstärkter Konkurrenz gegenüber, die aber das Tarifgeschäft durchaus beleben könnte – der von den Arbeitgebern gefürchtete »Überbietungswettbewerb«. Aber auch die »gelben«, die arbeitgebernahen christlichen Gewerkschaften werden durch das Urteil gestärkt. Mit ihnen wird sich die IG Metall in ihren Branchen stärker auseinandersetzen müssen und das ist eine reale Gefahr – der von den Gewerkschaften gefürchtete »Unterbietungswettbewerb« in Tarifauseinandersetzungen.

Die Spartengewerkschaften sind nun in der Verantwortung. Sie stehen seit jeher unter dem Verdacht, unsolidarisch zu sein, nur für ihre eigenen Interessen zu streiten. Sie müssen jetzt beweisen, dass sie ihre durch das Urteil neu gewonnene Stärke im Sinne aller Beschäftigten zu nutzen wissen, dass beispielsweise die Piloten auch die Stimme fürs Bodenpersonal, die Ärzte fürs Pflegepersonal erheben können und wollen. Sonst sind es wieder die Unternehmer, die sich am Ende ins Fäustchen lachen, und das kann nicht im Interesse der Beschäftigten liegen. Egal, in welcher Gewerkschaft sie organisiert sind.

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