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Öffentliches Interesse ist doch gegeben

Blockadehaltung. Wie die Staatsanwaltschaft Dresden Frau P. und Genossen behandelt

Frau P. hat gegen das Versammlungsgesetz verstoßen. Ihr wurde zur Last gelegt, »sich am 13.02.2010 mit weiteren mehreren tausend Personen an der Blockade des genehmigten Aufzuges der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) auf der Hansa-straße in Dresden ca. 200 Meter hinter dem Bahnhof Dresden-Neustadt beteiligt zu haben«.Lassen wir mal die konkreten Umstände beiseite, die unter anderem beleg...

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