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Trotzdem Abschiebehaft für Kinder?

Nach formaler Erklärung gegenüber der UNO gilt die Kinderrechtskonvention in Deutschland nun uneingeschränkt

In einer sogenannten Verbalnote an den UNO-Generalsekretär hat Deutschland formal vollzogen, was das Kabinett im Mai beschlossen hatte: Deutschland zieht seinen Vorbehalt zur Kinderrechtskonvention zurück, diese ist hierzulande damit uneingeschränkt gültig.

Seit 18 Jahren währt das Unrecht. Ebenso lange währt der Widerspruch von Kinderhilfsorganisationen und Flüchtlingsvereinen dagegen. Damals ratifizierte Deutschland die Kinderrechtskonvention unter dem Vorbehalt, dass deren Forderungen nicht für Kinder gelten, die asyl- oder ausländerrechtlichen Verfahren unterworfen sind. So werden Jugendliche ab 16 im Asylverfahren wie Erwachsene behandelt. Minde...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/175363.trotzdem-abschiebehaft-fuer-kinder.html

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