In Bayerns Kneipen gilt nun striktes Rauchverbot

Keine Ausnahmen – außer bei privaten Gesellschaften

  • Christoph Trost, dpa
  • Lesedauer: 2 Min.
In der bayerischen Gastronomie gilt seit Sonntag das bundesweit strengste Rauchverbot. Damit darf auch in Nebenräumen von Gaststätten und Diskotheken, in kleinen Kneipen und Bars sowie in Bier- und Festzelten nicht mehr gequalmt werden.

Rauchverbot ohne Ausnahmen: Nach jahrelangem Hin und Her der CSU-geführten Staatsregierung hatte sich die bayerische Bevölkerung in einem Volksentscheid am 4. Juli für ein solch striktes Verbot entschieden – 61 Prozent der Wähler stimmten dafür. Gesundheitsminister Markus Söder (CSU) und der Hauptinitiator des Volksbegehrens, Sebastian Frankenberger, riefen Wirte und Raucher auf, das Verbot strikt zu befolgen. »Das Volk hat in einem demokratischen Verfahren klar entschieden. Und das gilt es jetzt für alle zu respektieren – damit endlich einmal Friede einkehrt«, sagte Söder in einem dpa-Gespräch in München.

Nur eine Ausnahme vom Rauchverbot gibt es: Bei privaten Feiern in Gaststätten, also etwa bei Taufen oder Hochzeiten, darf auch weiter gequalmt werden. Einige Initiatoren des Volksbegehrens hatten dies kritisiert und angekündigt, die Regelung juristisch zu überprüfen. Söder wies Vorwürfe, die Ausnahmeregelung sei gesetzeswidrig, zurück. »Wir haben uns absolut an den Gesetzentwurf gehalten, haben eins zu eins den Willen des Volkes umgesetzt und zudem eine Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs beachtet.«

Aber nach dessen Entscheidung gelte der Grundsatz »privat ist privat«. »Hochzeiten, Geburtstage, Kommunion – das sind Privatveranstaltungen. Und zwar egal, ob sie zu Hause stattfinden oder in einer Gaststätte«, sagte er. Raucherklubs wird es nach Worten Söders auf keinen Fall mehr geben. Tricksereien von Wirten sollen nicht geduldet werden. »Da mache ich mir überhaupt keine Sorgen. Die Ordnungsbehörden werden sehr genau darauf achten, ob das Gesetz strikt eingehalten wird.« Der Münchner Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle betonte, bei Verstößen gegen das Rauchverbot könnten Bußgelder von fünf bis 1000 Euro fällig werden. Wenn ein Wirt sich partout nicht ans Gesetz halte, könne er seine Konzession verlieren.

Zwar könne die Stadt bei 8000 Gaststätten nicht flächendeckend garantieren, dass überall nicht mehr geraucht wird. Es würden jedoch Stichproben gemacht. Eine eigene Raucherpolizei zur Überwachung des Rauchverbots ist aber nicht geplant. Die 60 Bezirksinspektoren würden neben ihren anderen Aufgaben auch auf die Einhaltung des Rauchverbots achten, sagte Blume-Beyerle. Der Verein zur Erhaltung der bayerischen Wirtshauskultur betonte erneut, er finde sich mit dem Rauchverbot nicht ab. Eine erhebliche Anzahl von Klagen ist angekündigt – von Wirten in Grenznähe, Betreibern von Shisha-Bars, in denen nicht mehr Wasserpfeife geraucht werden darf, und Gastronomen, die in technische Einrichtungen zur Reinigung der verrauchten Luft investiert haben.

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