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Spät. Zu spät?
Besser spät als gar nicht, könnte man sagen. Wenn in Kürze ein Gesetz in Kraft träte, das uns vor gefährlichen Gewalttätern schützen kann, die aus »Sicherungsverwahrung« entlassen wurden oder noch werden müssten. Denn deren nachträgliche unbefristete Inhaftierung in Strafanstalten bezeichneten europäische Richter im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht als menschenrechtswidrig.
Das Straßburger Urteil war absehbar. Denn »Sicherungsverwahrung« hierzulande unterscheidet sich meist kaum von Strafhaft. Und ist seit 1998 oft wirklich lebenslang. Nach Ex-Kanzler Schröders Parole: »Wegsperren, und zwar für immer.« Therapien zur Vorbereitung der Täter auf ein gewaltloses Leben in Freiheit waren unzureichend. Und so prognostizierten Gutachter häufig: weiterhin sehr gefährlich. Deshalb ticken heute womöglich mehr »Zeitbomben« denn je.
Die Politik nahm das in Kauf. Nach dem Urteil vom Dezember 2009 legte die Bundesregierung Beschwerde ein, statt endlich zu handeln. Und scheiterte im Mai erneut. »Sicherheitspolitiker« der Union fielen über Europa-Richter und FDP-Rechtspolitiker her, oft unflätig. Da fällt es schwer zu glauben, dass die nun von Innen- und Justizministerium präsentierte »Einigung« mehr als eine Scheinlösung ist. Denn gefährliche psychisch Kranke können längst zwangsweise untergebracht werden. Aber eben nicht in den Knast gesteckt werden. Das wissen selbst Juristen im Ministeramt.
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