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Verunstaltung muss der Vermieter beseitigen lassen

Graffiti

Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem vertragsgemäßen Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Das besagt Satz 1 des § 535 BGB. Was gehört aber nun alles zur Mietsache? Diese Frage spielte eine Rolle, nachdem ein Mietshaus mit Graffiti besprüht wurde.

Als ein Mieter den Mietvertrag abschloss und einzog, befand sich der Hauseingangsbereich in einem optisch einwandfreien Zustand. Doch während der Mietzeit wurden Graffitis an die Fassade gesprüht und zwar in solchem Umfang, dass das ortsübliche Maß erheblich überschritten wurde. Dadurch machte das ehemals so ordentlich aussehende Haus einen verwahrlosten Eindruck. Die Mieter verlangten nun Abhilfe...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/179621.verunstaltung-muss-der-vermieter-beseitigen-lassen.html

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