Höhere Beiträge, gedämpfte Kosten
Die Eckpunkte der Regierungspläne
Höhere Beiträge: Statt bisher 14,9 Prozent des Bruttoeinkommens soll ab Januar 2011 der Einheitsbeitrag für alle gesetzlichen Krankenkassen 15,5 Prozent betragen. Die Arbeitgeber tragen 7,3 Prozent, die Arbeitnehmer 8,2 Prozent. Der Arbeitgeberbeitrag soll künftig nicht mehr steigen.
Zusatzbeiträge: Krankenkassen, die mit den Beitragsgeldern nicht auskommen, können einen beliebig hohen pauschalen Zusatzbeitrag bei ihren Mitgliedern erheben. Damit kommen künftig allein die Versicherten für Kostensteigerungen auf. Im Herbst 2011 legt der Schätzerkreis für das Gesundheitswesen erstmals einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2012 fest. Das Gesundheitsministerium rechnet mit rund fünf Euro pro Monat.
Sozialausgleich: Diesen erhalten alle Versicherten, bei denen der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens übersteigt. Die Differenz trägt der Steuerzahler. Der Sozialausgleich bezieht sich auf den durchschnittlichen Zusatzbeitrag, nicht auf den der jeweiligen Krankenkasse. Bei überdurchschnittlichem Zusatzbeitrag zahlt der Versicherte trotz Sozialausgleich mehr als die zwei Prozent seines Einkommens. Es soll ein EDV-gestütztes Verfahren geben, damit die Versicherten keine Anträge stellen müssen. Für Rentner wird der Sozialausgleich über die Rentenversicherung abgewickelt, für Arbeitnehmer über ihren Arbeitgeber.
Arbeitslose: Für Hartz-IV-Empfänger wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag direkt aus dem Gesundheitsfonds an die Krankenkassen überwiesen. Wer Arbeitslosengeld I bekommt, zahlt den Zusatzbeitrag und hat Anrecht auf den automatischen Sozialausgleich.
Gutverdiener: Der Wechsel in die Private Krankenversicherung wird erleichtert. Statt drei Jahren beträgt die Wartezeit, in der das Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenkasse liegen muss, nur noch ein Jahr.
Kostendämpfung: Kliniken, Ärzte und Krankenkassen sollen mit insgesamt rund 1,6 Milliarden Euro weniger auskommen. Krankenhäuser sollen 2011 von den Krankenversicherungen 150 Millionen Euro weniger bekommen als bisher und im Jahr danach 300 Millionen weniger. Mit Behandlungen über ihr Budget hinaus dürfen sie künftig rund ein Drittel weniger Gewinn machen. Bei den Ärzten sollen die Honorare langsamer steigen. Hausarztverträge werden nicht mehr extra vergütet. Die Krankenkassen müssen ihre Verwaltungsausgaben um jährlich 300 Millionen Euro senken.
Defizitausgleich: Durch die Einsparungen im Medizinbetrieb und das Arzneimittel-Sparpaket, das sich bereits in den parlamentarischen Beratungen befindet, sollen 2011 rund 3,5 Milliarden Euro weniger ausgegeben werden. Hinzu kommen Mehreinnahmen von rund sechs Milliarden Euro aus der Beitragserhöhung. Das Gesundheitsministerium rechnet damit, dass das erwartete Defizit des Gesundheitsfonds von zehn bis elf Milliarden Euro im kommenden Jahr ausgeglichen wird, da einmalig außerdem ein Steuerzuschuss von zwei Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds geht.
Säumniszuschlag: Für Versicherte, die den Zusatzbeitrag länger als sechs Monate nicht zahlen, soll eine Strafgebühr von mindestens 30 Euro fällig werden. Bleiben sie Säumniszuschlag und ausstehende Beiträge schuldig, wird der Sozialausgleich ausgesetzt. epd/dpa/ND
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