450 Millionen Euro Risiko
Berlin bleibt auf Wohnungsbau-Bürgschaften sitzen
(dpa). Das Land Berlin muss für Bürgschaften aus dem sozialen Wohnungsbau in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro allein geradestehen. Es scheiterte vor dem Berliner Kammergericht mit seiner Forderung, dass der Bund die Hälfte der Kreditbürgschaften übernimmt, mit denen das Land über lange Zeit den sozialen Wohnungsbau in der Hauptstadt gefördert hatte.
Ein Sprecher von Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) bezifferte das Risiko für den Landeshaushalt auf bis zu 450 Millionen Euro. Das Land bleibe bei seiner Auffassung und prüfe mögliche Schritte, gegen das Urteil vorzugehen.
Das Land war im Oktober schon vor dem Landgericht gescheitert und in Berufung gegangen. Berlin hatte in den 80er und 90er Jahren Investoren ihre Kredite für den sozialen Wohnungsbau mit Bürgschaften abgesichert. Der Bund wiederum sicherte das Land mit sogenannten Rückbürgschaften ab.
2003 stellte Berlin die Förderung des sozialen Wohnungsbaus ein. Nach Ansicht des Landgerichts entfiel damit auch die Geschäftsgrundlage für die Rückbürgschaften. Die Urteilsbegründung des Kammergerichts in dem Musterverfahren liegt noch nicht vor. Das Gericht ließ eine Revision nach Angaben eines Sprechers vom Freitag nicht zu.
Die CDU warf dem Senat vor, diese Situation mit einem abrupten Ausstieg aus der Förderung wissentlich herbeigeführt zu haben. »Dieses finanzielle Fiasko hat Frau Junge-Reyer mit ihrer riskanten Fehleinschätzung zu verantworten«, teilte die Fraktion mit.
Der Senat hatte 2003 beschlossen, die Förderung von rund 28 000 Sozialwohnungen, die zwischen 1988 und 1997 gebaut wurden, nach 15 Jahren auslaufen zu lassen. Dadurch gerieten Wohnungsunternehmen finanziell in Bedrängnis, denn eigentlich war das System auf 30 Jahre angelegt. Viele Investoren meldeten Insolvenz an, so dass das Land Berlin als Bürge auf deren Krediten sitzen blieb. Das Land war wegen seiner katastrophalen Haushaltslage vorzeitig aus dem Fördersystem ausgestiegen.
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