»Eine politische Entscheidung«
Papier der LINKEN belegt Manipulationen bei Hartz-IV-Berechnung
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ist Christin. Und so kann es nicht verwundern, dass Frau von der Leyen glaubt – und zwar an die »Unbestechlichkeit von Empirie und Transparenz«. Insbesondere die Berechnungen ihres Ministeriums zum Hartz-IV-Regelsatz nahm die Ressortleiterin in den letzten Tagen immer wieder gegen Kritik in Schutz. Nun legte die LINKE ein Hintergrundpapier vor, das den Glauben der Ministerin an die Unbestechlichkeit ihrer Berechnungen erschüttern dürfte.
Akribisch trugen die Bundestagsabgeordneten Diana Golze und Katja Kipping zahlreiche Indizien zusammen, die belegen, dass bei der Berechnung massiv gemauschelt wurde. So behandelt das zuständige Bundesarbeitsministerium die Berechnungen immer noch wie eine geheime Verschlusssache.
Keine Spur von einem – verfassungsgerichtlich angemahnten – transparenten Verfahren. Erst am Mittwoch stimmte die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Soziales gegen die Herausgabe der Rohdaten aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), die die Grundlage für die Regelsatz-Ermittlung bilden. Auch alternative Berechnungen rückt die Koalition nicht raus. So kann die Opposition nicht nachprüfen, in welchem Umfang hier getrickst wurde.
Bleiben also bloß Indizien. Doch die sind stichhaltig genug. So heißt es im LINKEN-Papier zur Regelsatzhöhe: »Der jetzt errechnete Betrag (364 Euro pro Monat) wurde schon im siebten Existenzminimumbericht vom 27.10.2008 ausgerechnet«. Dabei lagen da die Daten der EVS noch gar nicht vor. Dies nährt bei der LINKEN den Verdacht, dass die »faktische Höhe politisch entschieden« wurde. Zentrales Kriterium waren die Haushaltsbeschlüsse der Koalition.
Zudem monieren die beiden Autorinnen »Manipulation bei der Referenzgruppe«. So ergaben sich die Bedarfe der Erwachsenen bislang aus dem Ausgabeverhalten der untersten 20 Prozent. Nun orientiert sich die Regierung an den ärmsten 15 Prozent. Obwohl das Bundesverfassungsgericht fordert, all jene rauszurechnen, deren Einkommen unter dem Hartz-IV-Satz liegen, sei die Herausnahme der verdeckt Armen »nicht erfolgt«, kritisieren Golze und Kipping. Wenn ein Großteil der Referenzgruppe selbst auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen ist, drückt das den Regelsatz natürlich ganz gewaltig. Statistiker nennen so etwas einen unzulässigen Zirkelschluss.
Hinzu kommt, dass die Berechnungen des Kinderregelsatzes auf »teilweise sehr niedrigen Fallzahlen« beruhen, wie die beiden Linkspolitikerinnen bemängeln. So wurden für die Bedarfe von unter Sechsjährigen nur 237 Haushalte befragt. Einige Positionen beruhen auf den Angaben von gerade einmal 30 Haushalten! Zum Vergleich: Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe – als Grundlage aller Hartz-Berechnungen – speist sich aus den Daten von 60 000 Haushalten. Diana Golze und Katja Kipping sind sich einig: Die Hartz-IV-Erhöhung um fünf Euro ist »faktisch« eine Kürzung. Auf diese Weise werde »nicht einmal der Verlust der realen Kaufkraft über die Zeit« ausgeglichen.
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