Immunität Ramelows aufgehoben

Kriminalisierung wegen Protests in Dresden

  • Lesedauer: 1 Min.

Erfurt (dpa/ND). Der Thüringer Landtags-Justizausschuss hat die Immunität des Linkenfraktionschefs Bodo Ramelow aufgehoben. Hintergrund ist ein Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden. Sie wirft dem Politiker vor, die Blockade eines Neonazi-Aufmarschs in Dresden am 13. Februar zum Jahrestag der alliierten Bombenangriffe mitorganisiert zu haben. Ramelow hatte dort zu einer »Fraktionssitzung unter freiem Himmel« aufgerufen. Die Straße gehörte laut Staatsanwaltschaft zur Route des genehmigten Demonstrationszuges der Nazis, der von Sitzblockaden mit rund 10 000 Teilnehmern erfolgreich verhindert worden war.

Ramelow nannte die Anklage »infam«. Sein politisches Engagement werde in ein strafrechtliches Licht gerückt. Wenn seine Immunität aufgehoben würde, weil er zu schnell gefahren wäre, sei das verständlich. Er habe aber als Politiker gehandelt. »Meine Fraktion hat beschlossen, eine Sitzung unter freiem Himmel zu machen – daran bin ich als Fraktionsvorsitzender gebunden.« Für genau solche Situationen gebe es doch die Immunität von Politikern.

Die Staatsanwaltschaft hatte Ramelow vorgeschlagen, das Verfahren gegen Zahlung von 500 Euro an einen Verein für Opfer rechtsextremer Gewalt einzustellen. Ramelow wie auch der sächsische LINKE-Fraktionschef André Hahn hatten das Angebot der Staatsanwaltschaft abgelehnt.

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