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Rückzahlung
Betriebskosten
Will ein Vermieter nach dem Ende des Mietverhältnisses nicht die Belege für die Betriebskostenabrechnung vorzeigen, kann der Mieter alle Vorauszahlungen zurückverlangen, so ein Urteil des Landgerichts Landau (Az. 1 S 68/09. Danach kann der Zahlungsanspruch des Mieters sogar über mehrere Jahre zurückreichen. Eine Mieterin hatte nach der Mietzeit eine Nachzahlung zur Betriebskostenabrechnung verweig...
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