Rückzahlung
Betriebskosten
Will ein Vermieter nach dem Ende des Mietverhältnisses nicht die Belege für die Betriebskostenabrechnung vorzeigen, kann der Mieter alle Vorauszahlungen zurückverlangen, so ein Urteil des Landgerichts Landau (Az. 1 S 68/09. Danach kann der Zahlungsanspruch des Mieters sogar über mehrere Jahre zurückreichen. Eine Mieterin hatte nach der Mietzeit eine Nachzahlung zur Betriebskostenabrechnung verweigert, weil der Vermieter der Abrechnung keine Belege beigefügt habe, die Aufstellung sei nicht ordnungsgemäß. Das Landgericht bestätigte das. Will der Vermieter die Unterlagen nicht vorlegen, darf der Mieter eine Nachzahlung verweigern und die Erstattung früherer Abschlagszahlungen verlangen.
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.