Gewerbe im Mietshaus
Heizkosten (3)
Ist der Vermieter berechtigt, die Heizkosten von zwei Läden, die sich im Wohnhaus befinden, in die Berechnung der Heizkosten der Mieter einzubeziehen? Dadurch liegen unsere Kosten weit über dem Durchschnitt.
Horst F., Dresden
Wenn durch das Gewerbe im Wohnhaus unverhältnismäßig hohe Heizkosten für die Mieter entstehen und diese dadurch (wie in diesem Fall) unangemessen benachteiligt werden, müssen die durch das Gewerbe verursachten Heizkosten gesondert ausgewiesen werden. Das besagt die Rechtsprechung. Eine grundsätzliche Verpflichtung zur getrenntem Abrechnung von Wohnungen und Gewerbe im gleichen Haus gibt es bei preisfreiem Wohnraum leider nicht. Dies sollte schon beim Abschluss eines Mietvertrages vereinbart werden. Dann ist es verbindlich.
Urteile: BGH vom 8. März 2006, Az. VIII ZR 78/05; AG Neukölln vom 12. Juni 2001, Az. 15 C 111/01
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.