Zeit statt Geld

Koalition beschäftigt sich mit einem Gesetzesentwurf zur Familienpflegezeit

Die Regierungskoalition soll sich ab dieser Woche mit dem Entwurf für ein Gesetz zur Familienpflegezeit beschäftigen. Ministerin Schröder (CDU) plant eine Regelung, nach der Arbeitnehmer für maximal zwei Jahre ihre Arbeitszeit auf 50 Prozent bei drei Viertel des Lohns reduzieren können. Der vorübergehend gezahlte Lohnüberschuss muss anschließend abgearbeitet werden.

»Die Unternehmen werden nicht belastet«, lautet die frohe Botschaft aus dem Familienministerium zur so genannten Familienpflegezeit. Lohnabhängige, die Angehörige pflegen möchten, sollen künftig ihre Arbeitszeit für bis zu zwei Jahre um 50 Prozent reduzieren dürfen. In dieser Zeit erhalten sie 75 Prozent ihres Lohns. In den darauf folgenden beiden Jahren arbeiten sie zum Ausgleich Vollzeit bei ebenfalls 75 Prozent des Lohns. Gegen einen möglichen Vertragsbruch müssen sich die Arbeitnehmer zusätzlich versichern.

»Ich würde natürlich auch gerne – parallel zum Elterngeld – ein Pflegegeld für Angehörige einführen«, sagte Schröder im Frühjahr dem »Tagesspiegel«. Bloß sei dies derzeit finanziell nicht machbar. Bei der Vorstellung des Konzepts vor der Presse hieß es im Mai: »Wir werden uns von der Illusion verabschieden müssen, jedes Problem mit mehr Geld lösen zu können.«

Eine erste Version des Plans beinhaltete noch, dass Unternehmen ab 250 Mitarbeitern für die 25-prozentige Lohnvorleistung in den ersten beiden Jahren in die Pflicht genommen werden sollten. Das sorgte jedoch bei den Arbeitgeberverbänden für Verärgerung und wurde offenbar revidiert. »Es ist mir gelungen, die Kreditanstalt für Wiederaufbau für diese Zwischenfinanzierung zu gewinnen«, sagte Schröder am Wochenende dem »Wiesbadener Kurier«. Die KfW-Bankengruppe zahle das Geld aus, und an sie fließe es auch wieder zurück. Nach dem älteren Entwurf sollte die KfW lediglich »Finanzierungshilfen« bereitstellen, um die Unternehmen »bei der Finanzierung der Lohnvorauszahlungen in der Pflegephase zu unterstützen«, wie es damals in einer Pressemitteilung hieß.

Oppositionspolitiker und Sozialverbände hatten vor allem Kritik daran geübt, dass die Pflege von Angehörigen nach wie vor bedeute, auf Lohn zu verzichten, und außerdem eine weitere Versicherung abschließen zu müssen. In die Kritik geriet außerdem, dass Bert Rürup als ehemaliger Chefvolkswirt des Finanzdienstleisters AWD das Versicherungskonzept ausgearbeitet haben sollte. Aus dem Ministerium hieß es daraufhin, Rürup habe das Konzept lediglich geprüft.

Ein grundsätzlicher Anspruch auf Teilzeitarbeit besteht seit längerem. Das Problem sei jedoch, wie Schröder in einem Interview sagte, dass diejenigen, die dies in Anspruch nähmen, kein Recht darauf hätten, ihre Stundenzahl wieder aufzustocken. Bereits seit dem 1. Juli 2008 können sich Arbeitnehmer für maximal ein halbes Jahr zur Pflege von Angehörigen ganz oder teilweise freistellen lassen, ohne um ihren Job fürchten zu müssen. Einen Lohnausgleich gibt es nicht. Kommentar Seite 4

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