Karlsruhe prüft deutsche Asylpolitik
Von der Beurteilung des griechischen Asylsystems hängt die Zukunft vieler Flüchtlinge ab
Heute findet vor dem Bundesverfassungsgericht eine mündliche Verhandlung statt, auf die Flüchtlingsorganisationen und Antirassismusgruppen große Hoffnung setzen. Der Rechtsschutz für Asylbewerber steht auf dem Prüfstand. Der Beschwerdeführer ist ein irakischer Staatsbürger, der bereits in Griechenland einen Asylantrag gestellt hatte, bevor er nach Deutschland kam. Deshalb entschied das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dass sein Antrag unzulässig sei und ordnete die Abschiebung nach Griechenland an. Das Bundesverfassungsgericht stoppte die Abschiebung im September vergangenen Jahres jedoch einstweilig. Sollte diese Entscheidung Bestand haben, könnte das Auswirkungen auf das gesamte Asylsystem der Europäischen Union haben, in der die Verantwortung für Flüchtlinge sehr ungleich verteilt ist.
Konkret geht es um das seit 2003 bestehende Dublin II-Abkommen. Nach der in der irischen Hauptstadt beschlossenen Verordnung ist der EU-Staat für die Abwicklung eines Asylverfahrens zuständig, den ein Flüchtling zuerst betritt. Deutschland ist das wegen seiner zentralen Lage nur selten. Im Jahr 2009 erklärte sich das Bundesamt für Migration bei etwa 33 Prozent aller in Deutschland gestellten Asylanträge für nicht zuständig und richtete ein Übernahmeersuchen an einen anderen europäischen Staat. Griechenland hingegen ist für Flüchtlinge aus Irak, Iran oder Nordafrika das Tor nach Europa: Ihre Fluchtwege führen sie zuerst an die Ägäis.
Der 30-jährige Iraker, dessen Klage in Karlsruhe verhandelt wird, fürchtet, in Griechenland kein ordentliches Asylverfahren zu bekommen. Seit Jahren weisen Flüchtlingsorganisationen, aber auch der Europarat auf die Überlastung des griechischen Asylsystems hin. Gerade erst ermahnte das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR die Regierung in Athen, umgehend menschenwürdige Bedingungen in den Lagern zu schaffen und den Flüchtlingen Rechtssicherheit zu gewähren.
»Das Land ist eine asylrechtliche Wüste«, sagt der Geschäftsführer von Pro Asyl Günter Burkhardt. Das Asylsystem sei »völlig kollabiert«. Bereits der Zugang zu einem Asylverfahren ist nicht sichergestellt, bestätigt die griechische Rechtsanwältin Giota Masouridou. Ein Aufnahmesystem für Schutzsuchende sei nicht vorhanden. Die Anerkennungsquote in der ersten Instanz liege seit Jahren nur wenig über null Prozent, die zweite Rechtsinstanz wurde 2009 abgeschafft. Aktuell seien fast 50 000 Asylverfahren unbearbeitet. »Die Folgen für die in Griechenland gestrandeten Schutzsuchenden sind Rechtlosigkeit, willkürliche Inhaftierung, Obdachlosigkeit und Hunger«, so die Athener Asylexpertin Masouridou.
Wegen dieser Zustände haben mehrere europäische Länder die Abschiebungen nach Griechenland gestoppt, darunter Holland, Belgien, Norwegen und Großbritannien. In Dänemark wurden nach Interventionen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte seit diesem Sommer über 200 Abschiebungen gestoppt. Auch in Deutschland verweigerten Verwaltungsgerichte in über 300 Fällen die Überstellung nach Griechenland. Das Bundesverfassungsgericht intervenierte seit vergangenem Herbst zugunsten von 13 Asylsuchenden, weil dort womöglich »bedrohliche rechtliche Defizite« herrschten.
Von den obersten deutschen Richtern wird nun eine Grundsatzentscheidung erwartet. Der Zweite Senat will prüfen, ob die Bundesrepublik Flüchtlinge automatisch in einen Ersteinreisestaat abschieben darf oder ob die Betroffenen Anspruch auf eine gerichtliche Überprüfung haben. Dass überhaupt eine mündliche Verhandlung stattfindet spricht dafür, dass Karlsruhe dem Verfahren eine fundamentale Bedeutung beimisst. Das Urteil wird in einigen Wochen erwartet.
Die Bundesregierung wehrt Änderungen an ihrer Abschiebepolitik bis jetzt ab. Sie macht es sich leicht und verweist auf die formale Einordnung jedes EU-Mitgliedstaates als »sicher«. In einer kleinen Anfrage erklärte sie im Dezember: »Die Bundesregierung hält an ihrer Auffassung fest, dass Griechenland ein sicherer Drittstaat im Sinne von Artikel 16a Absatz 2 GG ist.« Vielleicht müssen sich die Politiker wieder einmal von Karlsruhe korrigieren lassen.
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