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Steuervergünstigungen nur einmal im Jahr

Handwerksleistungen

Die Steuervergünstigung für Handwerkerleistungen wird in jedem Kalenderjahr nur einmal gewährt. Das gilt auch für Ehepaare, die mehrere Wohnungen selbst nutzen, heißt es in einem am 6. Oktober 2010 veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München.

Die strittige Vergünstigung wurde eingeführt, um Schwarzarbeit einzudämmen. Danach können in Rechnungen ausgewiesene Handwerkerlöhne für Arbeiten in der selbstgenutzten Wohnung zu 20 Prozent von den zahlenden Steuern abgezogen werden, höchstens allerdings 1200 Euro im Jahr. Die Vergünstigung gilt auch für selbstgenutzte Zweit-, Wochenend- und Ferienwohnungen. Das klagende Ehepaar wohnte nach eigen...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/183739.steuerverguenstigungen-nur-einmal-im-jahr.html

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