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Land zahlt nicht für G8-Verletzten

Regierung in Schwerin bezweifelt Zuständigkeit

Rostock/Potsdam (dpa/ND). Das Land Mecklenburg-Vorpommern will sich nicht für den schweren Augenschaden, den ein Potsdamer G8-Demonstrant im Juni 2007 durch einen Wasserwerferstrahl erlitt, haftbar machen lassen. Die Polizisten, die bei dem Einsatz gegen Globalisierungsgegner am Tagungsort Heiligendamm Wasserwerfer benutzten, seien aus Nordrhein-Westfalen gewesen, hieß es am Dienstag zu Beginn des...

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