Land zahlt nicht für G8-Verletzten

Regierung in Schwerin bezweifelt Zuständigkeit

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Rostock/Potsdam (dpa/ND). Das Land Mecklenburg-Vorpommern will sich nicht für den schweren Augenschaden, den ein Potsdamer G8-Demonstrant im Juni 2007 durch einen Wasserwerferstrahl erlitt, haftbar machen lassen. Die Polizisten, die bei dem Einsatz gegen Globalisierungsgegner am Tagungsort Heiligendamm Wasserwerfer benutzten, seien aus Nordrhein-Westfalen gewesen, hieß es am Dienstag zu Beginn des Prozesses vor dem Rostocker Landgericht. Das Land Mecklenburg-Vorpommern sei möglicherweise der falsche Beklagte, stellten die Richter fest. Jetzt soll zunächst die Zuständigkeit geklärt werden. Der heute 39-Jährige aus der brandenburgischen Landeshauptstadt, der sein linkes Augenlicht verlor, verlangt Schadenersatz und Schmerzensgeld. Er kann nach Darstellung seines Anwalts seit dem 7. Juni 2007, als der Strahl das Auge traf, seinen Beruf als Rettungssanitäter nicht mehr ausüben.

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