Land zahlt nicht für G8-Verletzten
Regierung in Schwerin bezweifelt Zuständigkeit
Rostock/Potsdam (dpa/ND). Das Land Mecklenburg-Vorpommern will sich nicht für den schweren Augenschaden, den ein Potsdamer G8-Demonstrant im Juni 2007 durch einen Wasserwerferstrahl erlitt, haftbar machen lassen. Die Polizisten, die bei dem Einsatz gegen Globalisierungsgegner am Tagungsort Heiligendamm Wasserwerfer benutzten, seien aus Nordrhein-Westfalen gewesen, hieß es am Dienstag zu Beginn des Prozesses vor dem Rostocker Landgericht. Das Land Mecklenburg-Vorpommern sei möglicherweise der falsche Beklagte, stellten die Richter fest. Jetzt soll zunächst die Zuständigkeit geklärt werden. Der heute 39-Jährige aus der brandenburgischen Landeshauptstadt, der sein linkes Augenlicht verlor, verlangt Schadenersatz und Schmerzensgeld. Er kann nach Darstellung seines Anwalts seit dem 7. Juni 2007, als der Strahl das Auge traf, seinen Beruf als Rettungssanitäter nicht mehr ausüben.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.