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Gericht stärkt Steuerzahler
Finanzamt
Das Kölner Finanzgericht stärkte Steuerzahlern den Rücken, die gegen geforderte Nachzahlungen Einspruch einlegen: Bei solchen schwelenden Verfahren darf das Finanzamt den strittigen Steuerbetrag nicht gegen den Willen des Steuerzahlers ablehnen oder zurücküberweisen, um dem Staat später Zinsvorteile zu verschaffen. Das stellte das Kölner Finanzgericht am Dienstag klar und gab einer klagenden Steue...
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