El Masri oder: Frau Stockinger weiß ihren Vornamen
Ein Entführungsfall und ein Haftbefehl mit politischen Implikationen
Khaled el Masri wurde Ende 2003 bei einem Besuch in Mazedonien nach Afghanistan verschleppt, festgehalten und misshandelt. Anfangs glaubte kaum jemand die Geschichte des deutschen Staatsbürgers. Dann kümmerte sich sogar ein Untersuchungsausschuss des Bundestages um den unerhörten Fall. Anfang 2007 erließ die Staatsanwaltschaft in München einen Haftbefehl gegen die mutmaßliche Kidnapper. Die 13 Gesuchten sind CIA-Angehörige oder handelten im Auftrag der »Firma«.
Man müsste meinen, dass die cables nur so glühten zwischen der US-Botschaft in Berlin und dem Außenamt in Washington. Spätestens als klar geworden ist, dass die US-Agenten einen Unschuldigen erwischt hatten. Am 31. Mai 2004, es war Pfingsten, bat der damalige US-Botschafter in Berlin, Daniel Coats, um eine Unterredung mit dem damaligen Bundesinnenminister Otto Schily (SPD). Er wollte den »eisernen Otto« über die Entführungspanne informieren. Coats war nicht alleine, er hatte seinen Haus-CIA-Mann mitgebracht.
Unter den bisher veröffentlichten findet sich kein Hinweis auf dieses Treffen, kein Bericht über die deutsche Reaktion, nichts über den Untersuchungsausschuss des Bundestages, der so einige für die USA eigentlich hochnotpeinliche Fragen stellte. Die Vermutung liegt nahe, dass die wirklich brisanten Probleme auf anderen Wegen gehändelt wurden. Die CIA hat ein eigenes Kommunikationsnetz, das von Wikileaks mit Sicherheit nicht anzubohren ist.
Erst am 6. Februar 2007 findet sich der Name El Masri in der veröffentlichten Botschaftspost. Das Kabel ging an die US-Außenministerin Condoleezza Rice. Der US-Spitzendiplomat John M. Koenig traf sich mit dem Vize-Abteilungsleiter Rolf Nikel aus dem Bundeskanzleramt. Koenig warnte diplomatisch verfremdet, aber dennoch massiv davor, einen Haftbefehl gegen die Entführer auszustellen. Das hätte »negative Auswirkungen auf unsere bilateralen Beziehungen«, sagte Koenig. Es gehe ihm nicht darum, der Bundesregierung »zu drohen«. Er wolle ihr nur dringlich empfehlen, »jeden Schritt auf dem Weg hinsichtlich der Auswirkungen auf das Verhältnis zu den USA vorsichtig abzuwägen«. Der US-Amerikaner erinnerte Nikel an die Erschütterungen des amerikanisch-italienischen Verhältnisses. Rom hatte ein Jahr zuvor CIA-Kidnapper zur Fahndung ausgeschrieben.
Nikel versicherte – laut US-Bericht –, die Kanzlerin sei sich der »politischen Implikationen des Falles« bewusst. Sie versuche deshalb »so konstruktiv wie möglich« vorzugehen. Wegen des Drucks des Parlaments und der Presse werde dies aber nicht einfach. Er, Nikel, könne nicht versprechen, »dass sich alles zum Guten« wendet.
Offenbar ging alles »gut« aus. Zwar hatte der zuständige Münchner Oberstaatsanwalt August Stern Anfang 2007 behauptet, die Fahndung nach den CIA-Gangstern »mit dem Ziel der Festnahme zwecks Auslieferung nach Deutschland« gelte »weltweit, auch in den USA«. Doch um eine Festnahme in den USA zu erreichen, ist die veranlasste Interpol-Ausschreibung der falsche Weg. Man hätten die USA direkt um Auslieferung bitten müssen. Das unterblieb. Aus Unkenntnis? Kaum vorstellbar, denn erst ein Jahr vor Ausstellung des Haftbefehls hatte – so die Recherche des NDR-Magazins »Panorama« – das Bundesjustizministeriums ein Rundschreiben an die Landesjustizverwaltungen geschickt, in dem klargestellt wurde, dass »Fahndungsersuchen, die lediglich über Interpol weitergeleitet werden«, in »Amerika keine Festnahme« zur Folge haben. Möglicherweise war sich neben der Kanzlerin noch jemand der politischen Implikationen dieses Falles bewusst?
Simple Fragen zu dem vor über drei Jahren ausgestellten Haftbefehl beantworte die Pressesprecherin der Münchner Staatsanwaltschaft gestern generell mit zwei Worten: »Kein Kommentar!« Auch zu den aktuellen Wikileaks-Veröffentlichungen entrang sie sich nur, dass sie als Staatsanwältin nicht mit geheim eingestuftem Material operiere, sonst mache sie sich »strafbar«. Lediglich auf die Frage nach ihrem Vornamen wusste Frau Stockinger eine vertretbare Antwort: »Barbara«.
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