Steuer frei!

  • Grit Gernhardt
  • Lesedauer: 1 Min.

Für Steuersünder wird das Verstecken künftig noch schwieriger: Nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass auch Daten auf Steuer-CDs aus dubiosen Quellen als Ausgangspunkt für eine Ermittlung ausreichen, können sich viele derjenigen, die es mit der Zahlung ihrer Abgaben in Deutschland bisher nicht so genau nahmen, auf Hausdurchsuchungen gefasst machen. Das Urteil könnte auch Diskussionen um den Ankauf weiterer Steuer-CDs überflüssig machen, sagt es doch aus, dass die Umstände der Beschaffung von Daten und der möglicherweise dabei begangenen Rechtsverstöße der Informanten keinen Einfluss auf die Endverwertbarkeit der Daten durch die deutschen Strafverfolgungsbehörden haben.

Und die, bzw. der Staat, hätten ohnehin ungern auf die brisanten Daten von den CDs verzichtet, hatten die letzten Ankäufe doch Milliarden hinterzogener Euro in die Kassen gespült. Und das bereits, bevor Ermittlungen angelaufen waren, denn allen Selbstanzeigern wurde zunächst Straffreiheit gewährt. Deren Zahl könnte durch das aktuelle Urteil noch weiter steigen, können sich Steuersünder doch in Zukunft noch weniger als bisher darauf verlassen, dass sie wegen eventuell fragwürdiger Umstände bei der Datenbeschaffung ungeschoren davonkommen.

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